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Start Was passiert im Kreis? BUND hat massive Bedenken gegen Schadstoffdeponie am Lüderich

BUND hat massive Bedenken gegen Schadstoffdeponie am Lüderich

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Rheinisch-Bergischer Kreis stellt sich gegen die Pläne, die Deponieklasse der Deponie am Lüderich von DK-0 auf DK-1 anzuheben.
Der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) hat beim Rheinisch-Bergischen Kreis die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer 7,1 ha großen Deponie zur Ablagerung von rund 1.000.000 m³ Rost- und Kesselasche aus der Müllverbrennung beantragt. Dadurch würde eine bis zu 30 m hohe giftige Bergspitze in dem Landschaftsschutzgebiet Lüderich entstehen, die dauerhaft waldfrei gehalten werden muss. Dieses Gebiet liegt in einem für den Kölner Raum wichtigen Wohn- und Erholungsgebiet.

Die BUND-Kreisgruppe Rheinisch-Bergischer Kreis spricht sich entschieden gegen die Realisierung dieses Vorhabens aus; denn nach der Beendigung des Bergbaus auf dem Lüderich und der erfolgten Errichtung einer reinen Erddeponie waren alle Beteiligten stets darum bemüht, diesen Bereich des Lüderich wieder zu bewalden und der Natur zurückzugeben.

Die Errichtung einer Deponie der sogenannten Klasse I auf dem Lüderich beeinträchtigt massiv Natur und Landschaft sowie die Gesundheit der Menschen in den Ortsteilen Overath-Steinenbrück und Untereschbach sowie Rösrath-Hoffnungsthal und Bleifeld. Da die nach Befüllungsende komplett abzudichtende Deponie an einem steilen Berghang - talwärts abgestützt durch instabile Bodenaufschüttungen der letzten Jahre - liegt, dessen Untergrund infolge des langen Bergbaus wie ein "Schweizer Käse" durchlöchert ist, drohen massive Gefahren für Menschen und Umwelt durch Asche-Lawinen und Gewässervergiftungen.

Die Höhe der Deponie in Gipfelnähe des Lüderich bedingt außerdem, dass es dort zu Luftverwirbelungen und damit zu Staubentwicklungen gesundheitsgefährdender Stoffe kommen wird, die je nach Windrichtung und Stärke auch entferntere Teile insbesondere der Städte Overath und Rösrath erreichen werden.

Wir haben von diesem Vorhaben erst durch  die Medien erfahren! Obwohl die Beteiligung von Naturschutzverbänden im Bundesnaturschutz- und Landschaftsgesetz klar geregelt ist, sind wir vom Rheinisch-Bergischen Kreis an diesem Verfahren bisher nicht beteiligt worden. Wir fühlen uns massiv in unseren gesetzlich verankerten Rechten verletzt. Da das beantragte Planfeststellungsverfahren wegen der großen Eingriffe in die Natur und Landschaft unsere Belange erheblich berührt, haben wir unsere Beteiligungsrechte gegenüber der Genehmigungsbehörde durchgesetzt!

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:  http://deponie.steinenbrueck.de/

 

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