BUND-Kreisgruppe Rheinisch-Bergischer Kreis

Montanusstraße: Das Zentrum wird größer, der Grünzug kleiner.

Die sog. Zentrumserweiterung frisst auch diesen Teil des Grünzugs

Für die Zentren von Hilgen und Burscheid stehen gründliche Veränderungen an. Das IEHK
nennt es „Qualifizierung“ (IEHK: Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept) – grüne
Infrastruktur ist da leider nicht integriert. Das tut weh, an vielen Stellen, auch hier. Deshalb
begleiten wir die Planung kritisch und zeigen auf, was sinnvoll und machbar ist.

 

Hier unsere Stellungnahme an die Stadtverwaltung Burscheid:

Stellungnahme
zum Bebauungsplan Nr. 97 „Zentrumserweiterung Montanusstraße“
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
i. V. m. § 4a (2) BauGB
im Namen und in Vollmacht des Landesverbandes BUND-NRW

Diese Stellungnahme erfolgt parallel zur Stellungnahme zur Änderung des
Flächennutzungsplans. Daher gibt es große Schnittmengen.
Der erste Teil nimmt Bezug auf die Gestaltung innerhalb der BP-Grenzen.
Der zweite Teil behandelt die Eingriffe in die angrenzenden Bereiche, die von diesem Projekt
ausgehen, weitgehend parallel zur Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans.

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Der Speckgürtel rund um Köln und Leverkusen wächst weiter auf die Bergischen
Randhöhen hinauf. Die Herausforderung für unsere Kleinstadt Burscheid ist, den
Flächenverbrauch zu minimieren und den Lebensraum für Mensch und Natur klug
und verantwortungsvoll zu gestalten. Das geschieht an dieser Stelle nicht
überzeugend.

Der Grünzug mit den parkartigen Gärten an der Montanusstraße ist in den letzten
Jahren sukzessive neuer Bebauung und Parkplätzen gewichen. Es gilt nun, den
Verlust an grüner Infrastruktur mit ihren Wohlfahrtswirkungen bestmöglich
auszugleichen. Ein begrenztes Potential dazu ist im BP-Gebiet 97 vorhanden. Die
vorgesehene Dachbegrünung ist ein erster Beitrag. Weitere Maßnahmen zur
Minderung nachteiliger Auswirkungen sind aber nicht vorgesehen – ein gravierendes
Versäumnis, das man, statt auf später zu verweisen oder sich gar auf die
Verantwortung der Bauträger zu verlassen, bereits jetzt beheben kann. Mit dem
offenen Platz, der im Sommer, quasi als Heizplatte, zu Überhitzung führt, braucht das
Grundstück Kühlung und Beschattung, um klimatischen Ausgleich zu schaffen und
damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Die Ausmaße des geplanten Zentrums sind aus guten Gründen höchst umstritten.
Mit Blick auf Anzahl, Dichte und Nähe der bestehenden Verbrauchermärkte,
Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister und zugleich auf den hohen Leerstand
nebenan in der Hauptstraße erscheint das Projekt unnötig groß dimensioniert.
Mit dem Übergreifen des Baus auf die Fahrradtrasse und den Hang sind zu große
Auswirkungen des zu großen Baukörpers verbunden: unverhältnismäßige
Verluste an stadtökologischer Qualität, Beeinträchtigung des Lebensraums für das
nahe Wohnquartier (s. auch S.3). Schon ein geringfügiges Zurücknehmen der
Baugrenze würde das vermeiden – aber die Planung unterlässt es, die
Verhältnismäßigkeit zu beachten, und versäumt es, Maßnahmen (selbst sehr
naheliegende) zur Vermeidung unnötiger Eingriffe in Betracht zu ziehen.

Anregungen :
Es wird ein Grünkonzept erstellt, das mit konkreten Festsetzungen ein Maximum an
grüner Infrastruktur auf dem Grundstück realisiert:
- großkronige Bäume: gestalterisch als Pendant zum Baumbestand gegenüber
im Luchtenberg-Park, ökologisch als ergiebige Frischluftlieferanten, Kühle-
und Schattenspender (keine minimalistisch klein- oder schlankgezüchteten
Sorten)
- Beete mit artenreichen Beständen an Blütenstauden und -gehölzen
- vertikales Grün an den Fassaden, z.B. Glycine, Kletterhortensie, Clematis
montana an Rankhilfen, die kontrolliert Wuchsrichtung und -höhe vorgeben
- Dachbegrünung, wie bereits vorgesehen
- unversiegelte bepflanzte Gebäudesockel und Grundstücksränder
- Sichtschutz und Abschirmung für die Rückseite zur benachbarten Siedlung
Auf der Schützeneich, zur Kindertagesstätte und zum Rad-Fuß-Weg.

An der Westseite des Projekts sind neben dem öffentlichen Fuß-Radweg die
vorhandenen Bäume und Grünstrukturen zu erhalten (Rosskastanie, Ahorn u.a.),
als Pufferzone und ein Stück Grundkapital der grünen Infrastruktur. Dazu werden
das Baugebiet und der Baukörper entsprechend leicht reduziert, möglicherweise der
öffentliche Platz nach Westen hin zu einer einladenden Aufenthaltszone ausgeweitet.
Die vorgesehene Dimension des Baukörpers ist auf Notwendigkeit und
Verhältnismäßigkeit zu prüfen und dem Bedarf realistisch anzupassen.
Mindestens werden die Grenzen des Sondergebiets und der Baukörper
geringfügig so zurückverlegt (oder der Baukörper so modifiziert), dass die
Radtrasse und der anschließende Hang nicht tangiert werden und somit
keine Eingriffe über das Plangebiet hinaus erfolgen.

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Im derzeitigen Planungsstatus bedeutet der projektierte Gebäudekomplex erhebliche
Eingriffe in die Landschaft der nahen Umgebung.
Hier sind bereits, noch vor Beginn der Offenlegung, Fakten geschaffen worden: Am
Hang, der bisher natürlich und reichhaltig mit Bäumen und Gehölz bewachsen war,
ist umfangreich gerodet worden, teilweise von oben bis zum Hangfuß, auf einer
Länge von über 200 m. Damit ist der Grünzug Innenstadt als durchgehender
Frischluftkorridor an einer weiteren Stelle massiv geschwächt, damit verschlechtert
sich das Mikroklima in der Innenstadt weiter, und die ökologische Vernetzung im
Stadtgebiet ist an zentraler Stelle beeinträchtigt.
Diese flächige Rodung ist unverhältnismäßig; umso mehr, weil im Vorfeld nicht
einmal dargelegt wurde, warum sie in diesem Umfang erfolgen sollte. Die vage
Mitteilung, der Radweg solle „etwas tiefer gelegt“ werden, rechtfertigt noch nicht den
umfangreichen Kahlschlag. Aber vor allem bedeutet sie dann wohl auch, dass die
Hangfläche (die gerade zur „Grünfläche“ umgewidmet werden soll !) mit Bauwerken
für den Radweg und die verlegte Zuwegung zum Luchtenberg-Richartz-Haus
überbaut würde. Der ökologische Schaden wäre dann vollends irreparabel.
In den ursprünglichen Planzeichnungen im „IEHK 2025“ waren die Radtrasse und
der Hang nicht tangiert, das Grün in diesem Bereich wurde aus guten Gründen
wertgeschätzt und deshalb von der Überplanung freigehalten. Es war ein
hochwertiger Teil grüner Infrastruktur, auch und ganz besonders für das
Wohnumfeld Auf der Schützeneich, mit dem Luchtenberg-Richartz-Heim ein
durchaus bevölkerungsreiches Stadtquartier.
Hier blicken die Bewohner der Siedlung und die Kinder der benachbarten Kita nun
auf den kahlen Hang, dann auf die Baustelle, letztlich auf ein vermutlich monströses
Bauwerk für Rad- und Fußwege und auf die Rückseite des Gebäudekomplexes,
the ugly side of town, mit Tiefgaragenzufahrt und Lieferzone: für die Betroffenen eine
einschneidende Verminderung der Lebensqualität.
Den Maßstab für die aktuell geplante Erweiterung des sog. Sonderbereichs hat
offenbar ausschließlich die gewünschte (Über-?)Größe des geplanten Baukörpers

gesetzt. So passt sich dessen Planung jetzt nicht mehr den bestehenden
Geländeverhältnissen an, sondern greift auf die Hangfläche über. Mit der neu
gezogenen SO- bzw. Baugrenze ist ein lächerlich geringer Zuwachs an
Gebäudefläche verbunden, kaum mehr als 5% – aber mit einem verunstalteten
Hang, mit hohem Materialverbrauch zu Lasten der Ökobilanz, mit hohen Kosten
und dem gravierenden und vermeidbaren Verlust an ästhetischer und
stadtökologischer Qualität. Diese Relation zwischen geringem Nutzen und
großem Schaden ist absurd unverhältnismäßig und missachtet das Gebot zur
Abwägung.
Damit ignoriert die Entwurfsplanung auch wesentliche übergeordnete und gesetzlich
festgelegte Ziele. Diese sind auch in der Begründung genannt – was unfreiwillig
deutlich die ganze Widersprüchlichkeit der Planung zeigt. Der Planentwurf sähe
ganz anders aus, wenn er wirklich mit diesen Zielen begründet wäre:
„Schutzgut Pflanzen, Tiere, Artenschutz: Natur und Landschaft sind ... im besiedelten
und unbesiedelten Bereich zu schützen, ... zu entwickeln und soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass ... die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer
Lebensstätten und Lebensräume sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie
der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“
(nach BNatSchG, LNatSchG NRW; Umweltbericht, Teil B der Begründung, S.23)
Diesen Zielen wird der Planentwurf nicht gerecht.
„Schutzgut Klima: Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (und damit der klimatischen
Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen“
(nach BNatSchG, BauGB, aus: Umweltbericht Teil B der Begründung, S.24)
Diesen Zielen wird der Planentwurf nicht gerecht.
„Schutzgut Landschaft, Ortsbild: Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf.
Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Werts und als
Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich. ... Die Eingriffe in Natur und
Landschaft sowie in das Ortsbild sind zu untersuchen. Maßnahmen zur Vermeidung,
Minderung oder Kompensation sind zu ermitteln und festzusetzen.“
(nach BNatSchG, LnatSchG NRW, Umweltbericht Teil B der Begründung, S.24/25)
Diesen Zielen wird der Planentwurf nicht gerecht.
Der Umweltbericht führt zudem für die Schutzgüter Klima, Mensch, Landschaft,
Ortsbild an, das Plangebiet habe „keine hohe Bedeutung für das Schutzgut“. Im
Gegenteil, die geschilderten Auswirkungen sind für jedes dieser Felder durchaus
erheblich: Die Einschätzung wird der Realität nicht gerecht.
„Bei der Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels und der Steigerung der
Klimaresilienz kommen dem Schutz und dem Ausbau der Grünen Infrastruktur eine
besondere Bedeutung zu.“
„Berücksichtigungsgebot: Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren
Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner
Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.“
„Bei der Aufgabe der Klimaanpassung handelt es sich um eine bedeutsame

gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Personen und relevanten gesellschaftlichen
Akteure sind dazu aufgerufen, an deren Erfüllung mitzuwirken.“
(Klimaanpassungsgesetz NRW, Juli 2021)
Diesen Zielen wird der Planentwurf nicht gerecht.
„Wir wollen ein l(i)ebenswertes Burscheid.“
(lt. Stadtverwaltung, Stadtrat und Bürgerschaft)
„Jeder Baum zählt“, „Grün anstatt Grau“
(aktuelle Kampagnen der Burscheider Stadtverwaltung)
Zum Thema Maßnahmen im Klimawandel: „ ... zu unterstützen und voranzutreiben.
Hierfür müssen wir bei uns selbst beginnen und unser eigenes Handeln permanent
auch an den Klimawirkungen messen und überprüfen. So müssen zum Beispiel
Bebauungspläne künftig auch immer klimawandelnde Regelungen beinhalten. Die
Infrastruktur muss nach und nach klimarelevanten Aspekten Rechnung tragen und
um- oder ausgebaut werden. ... Investoren verpflichtet werden, klimarelevante
Parameter zu beachten und umzusetzen.“ (Verwaltungschef Dirk Runge, Febr. 2022)
Auch diesen eigenen Bekenntnissen und Ansprüchen wird der vorliegende Plan nicht
gerecht.

Fazit :
Diese Planung hat grüne Infrastruktur als integralen Teil nachhaltiger Stadt-
entwicklung vergessen. Sie ignoriert und zerstört natürliche Ressourcen, statt sie
zu integrieren und zu nutzen.
Es fehlt an hinreichender Würdigung aller relevanten Aspekte. Die Gebote zu
Verhältnismäßigkeit und überlegter Abwägung sind nicht gewahrt.
Gestaltende Planung muss schon vom Ansatz her grüne Infrastruktur als Wert und
als Selbstverständlichkeit einbeziehen.

Anregungen :
Zur Schadensbegrenzung ist die vorliegende Planung zurückzunehmen bzw.
zu korrigieren:
Die Radtrasse bleibt in ihrer Lage und ihrem Verlauf bestehen, ebenso die Wege
zur Siedlung Auf der Schützeneich.
Dazu werden die Grenzen des Sondergebiets und der Baukörper entsprechend
angepasst, d.h. geringfügig zurückverlegt.
Der gerodete Hang wird kurzfristig großzügig und landschaftsgerecht mit Gehölzen
und heimischen Baumarten wiederbepflanzt. (Sogenannte Ausgleichsmaßnahmen
anderswo helfen nicht der Lebensqualität hier vor Ort.)

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Nachhaltige und zukunftsfähige Stadtgestaltung braucht in Burscheid Umdenken und
neues Bewerten.
Dabei wünschen wir eine ’gute Hand’.
. . .
BUND Burscheid

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Wir bitten Sie, uns als anerkanntem Naturschutzverband die Entscheidung im
Verfahren bekannt zu geben und dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
in Oberhausen zu übermitteln. Das Landesbüro ist zur Entgegennahme dieser
Entscheidung durch die anerkannten Naturschutzverbände ermächtigt.

Vom Wertstoffhof zur XXL-Anlage ? BP 99: Erweiterung Heiligeneiche ... und ganz hoch obendrauf eine 18 m hohe Industriehalle ?

An die Stadtverwaltung Burscheid

13. Änderung des Flächennutzungsplans – Wertstoffhof Heiligeneiche
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Burscheider Flächennutzungsplan zeigt einen deutlichen Übervorrat an ausgewiesenen
Gewerbeflächen. Für eine Kleinstadt von knapp 20000 Einwohnern, die zudem erheblichen
Zubau an Wohngebieten betreibt, ist damit der Flächenverbrauch auf Kosten der Kultur- und
Naturlandschaft ohnehin schon unverhältnismäßig hoch. Insbesondere sollten weitere
Ausweitungen in direkter Nachbarschaft von gewachsener Kultur- und Naturlandschaft
unterbleiben, wie es hier im BP-Gebiet 99 der Fall ist.
Mit der höchst umstrittenen Anlage des Gewerbegebiets Straßerhof in bis dahin intakter
ortstypischer Umgebung, die durch Felder und alte Obstwiesen geprägt ist bzw. war, wurde
ein Domino-Effekt in Gang gesetzt, der die Gewerbenutzung nun zum
Landschaftsschutzgebiet hin auf weiteren Flächen intensivieren und ausweiten soll. Diesem
Umgang mit der immer knapper werdenden Ressource Fläche, zumal in ökologisch höchst
wertvoller Umgebung, können wir nicht zustimmen. Und wenn Burscheid an anderer Stelle
vehement gegen Flächenverbrauch argumentiert, der durch Ansprüche von außen droht
(Rastplatz an der A1), ist es erst recht geboten, eigene Entscheidungen zum Flächenverbrauch
mit größter Sorgfalt ergebnisoffen abzuwägen.
Der vorhandene Wertstoffhof ist mit der Verwertung von Biomasse ein etablierter Teil zur
nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in der Region. Diesen bestehenden Betrieb in der
bestehenden Ausdehnung – die im Status quo auch landschaftsverträglich eingebunden ist –
mit Augenmaß zu optimieren, ist plausibel und vertretbar. Der vorgeschlagene Bereich für
Umweltbildung als außerschulischer Lernort und die Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile
sind damit durchaus zu vereinbaren.
Die beabsichtigte Erweiterung als Gewerbegebiet zielt jedoch weit darüber hinaus auf die
Ansiedlung weiterer Tätigkeitsfelder und entsprechender Betriebstypen, die nicht mehr im
direkten Zusammenhang mit der Grünabfallwirtschaft stehen. Hinter den Ankündigungen von
„Optionsflächen für eine nachhaltige Abfallwirtschaft“ und „hochwertiger weiterer Nutzung“
steht eine Liste von „möglichen Nutzungsperspektiven“, unter vielen anderen auch Bauschutt-
Aufbereitung, Sondermüll-Zwischenlager, Elektroschrott-Aufbereitung, Biomassekraftwerk;

lediglich eine unspezifische Aufzählung aus höchst unterschiedlichen Bereichen mit
unterschiedlichem Risikopotential; sie nennt teilweise quantifizierten Flächenbedarf, ist
aber letztlich ohne konkreten Informationswert. So pauschale und nichtssagende Aussagen im
Vorentwurf machen eine begründete Stellungnahme zur vorgesehenen Ansiedlung von
weiteren Betrieben unmöglich; eine frühzeitige Blanko-Vollmacht für eine noch ungewisse
Zukunft des Geländes kommt nicht in Frage. Wir plädieren ja ohnehin dafür, dass diese
Fläche weiterhin im wesentlichen nur als Grünmassezentrum genutzt werden soll.
Die aktuell vorhandene Vegetation ist eingehend untersucht. Auch wir sehen sie am
Mühlenweg als geeignete Abschirmung zwischen dem Wertstoffhof und der benachbarten
Landschaft.
Die weiteren wesentlichen Stellungnahmen und Untersuchungen zu den
Umweltauswirkungen, die artenschutzrechtliche Prüfung, die Auswirkungen für Pflanzen und
die biologische Vielfalt, das Grünkonzept, der landschaftsplanerische Fachbeitrag, die
Prognose für die Fläche und für die Gewässer, liegen zu dieser frühzeitigen Offenlegung noch
nicht vor.
Das geplante Betriebsgebäude ist auf dem oberen Geländeniveau am höchsten Punkt der
Umgebung auf 201m ü.NN vorgesehen. Das Gebäude soll 15m hoch sein, optional je nach
Anfordernissen flexibel bis 18m. Ein so monströser Baukörper ist nicht zu tolerieren. Er
würde die gesamte Umgebung überragen. In dieser exponierten Lage wäre er völlig
unpassend und verantwortungslos gegenüber dem Landschaftsbild, das hier am Anstieg
der Bergischen Randterrassen das Entree zum Kultur- und Erholungsraum Bergisches Land
prägt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass bzw. für welche Erfordernisse eine solche
Gebäudehöhe angemessen oder notwendig wäre; es drängt sich der Eindruck von unnötiger
Überdimensionierung auf Vorrat auf. Dass die 15m- bzw. 18m-Obergrenze die
„Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes minimiert“ und diese durch Begrünung gemindert
werden könnten, ist ein ungeeigneter Versuch, eine absehbar katastrophale
Landschaftsästhetik verbal zu bemänteln und zu verharmlosen.
Wir bitten sehr dringend, bei der weiteren Planung mit mehr Augenmaß vorzugehen.

„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes ... auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen ... so zu schützen, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“
„Jeder soll nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und
der Landschaftspflege beitragen und sich so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr
als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.“ (Bundesnaturschutzgesetz)

Flächenfraß zwischen den Landschaftsschutzgebieten und dem Naturpark Bergisches Land. Die ersten Betriebe ducken sich in die Senke ...
... aber an der höchsten Stelle soll ein monströser Neubau die Landschaft überragen.

Kontakt

Manfred Lindenau


E-Mail schreiben Tel.: 02174 62216