BUND-Kreisgruppe Rheinisch-Bergischer Kreis

Unsere Streuobstwiese im Scherfbachtal

Die Pflege von Streuobstbäumen (Hochstamm) ist sehr arbeitsintensiv – Anpflanzen, Erziehungsschnitte, Pflegeschnitte, Ernten und Vermarkten – sie rentieren sich leider nicht für den gewerblichen Anbau. Deshalb haben es sich die Naturschützer zu Aufgabe gemacht, neue Streuobstwiesen anzulegen und alte zu erhalten. Seit 1988 pflegen wir eine Streuobstwiese im Scherfbachtal in Odenthal-Voiswinkel. Sie liegt an einem Nordhang umgeben von Weideland an der Wiebershausener Straße/Höffer Weg.

Lebensraum Streuobstwiese

 (Bernhard Werheid)

Wie man heute weiß, haben Obstwiesen einen hohen ökologischen Wert. Sie sind Lebensraum vieler Arten von Pflanzen und Tieren. Auf einer Streuobstwiese werden vor allem hochstämmige, alte einheimische Obstsorten angebaut. Darunter kann sich eine Vielfalt von Wiesenpflanzen entfalten. Unsere Streuobstwiese ist zudem mit einer natürlichen Hecke umgeben. Hochstämmige Obstbäume haben eine längere Lebensdauer. Im Stamm alter Obstbäume entstehen Baumhöhlen, die als natürliche Unterkunft vieler Vogelarten und kleinen Säugetieren, wie Siebenschläfer, Eichhörnchen und Fledermäusen dienen.

Jahrhunderte lang prägten Streuobstwiesen unsere Kulturlandschaft. Sie lieferten Obst und dienten als Bienenweide für den wertvollen Honig. Außerdem hatte man Weideland für das Vieh bzw. Mähwiese zum Heu machen. Leider rentiert sich diese Art der Landnutzung heutzutage nicht mehr. Einst wurden die Obstwiesen mit EG-Rodungsprämien abgeholzt um moderne Anbaumethoden zu fördern. Heute versucht man diese Entwicklung teilweise wieder rückgängig zu machen.

Helfen Sie mit unsere Kulturlandschaft zu erhalten! Kommen Sie zu unseren Mitmach-Aktionen oder besuchen uns im Turmhof für mehr Infos.

 

Kontakt

Michael Müller

Obstbaumpfleger
E-Mail schreiben Tel.: 0179 / 244 0555

Links zu Streuobstwiesen-Seiten auf dem Internetportal des BUND NRW:

Streuobstwiesen: Kostbares Kulturgut und wertvoller Lebensraum
(u.a. mit Obstsortenempfehlungen und weiteren Tipps)

BUND fordert besseren gesetzlichen Schutz für Obstwiesen (02. Dez. 2016)
Streuobstwiesen benötigen gesetzlichen Schutz - die Regelungen des neuen NRW-Landesnaturschutzgesetzes sind unzureichend, um die heimischen Obstwiesen wirksam zu schützen.